Hauswirtschaftliche
Versorgung, Betreuung, Alltagsunterstützung

Habe ich die Möglichkeit, hauswirtschaftliche Leistungen, Betreuung oder Alltagsunterstützung in Anspruch zu nehmen? Und was versteht man darunter?

Diese Leistungen können Sie privat bezahlen oder, bei anerkanntem Pflegegrad, über das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, die Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag mit finanzieren. Dazu gehören: Einkaufen, Reinigen des unmittelbaren Lebensumfeldes, Wäsche reinigen, bügeln, Pflanzenpflege, gemeinsame Gespräche, Spiele, Spaziergänge, etc.

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