Beratung

Wir beraten Sie individuell

Wissen Sie welche Leistungen Ihnen zustehen?

Wir vermitteln Ihnen, im Rahmen des §45 SGB XI Ihre individuellen Leistungsansprüche. Beinhaltet Wissensvermittlung zur Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege…

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Was sind individuelle Schulungen in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen? Was kostet mich das?

Bei einer individuellen Schulung kommt einer unserer qualifizierten Pflegeberater nach §45 SGB XI zu Ihnen nach Hause, um eine zielgerichtete Beratung in der häuslichen Umgebung des zu Pflegenden durchzuführen. Eine individuelle Schulung bietet Platz für vertrauensvolle Gespräche über Sorgen, Ängste und intime Themen. Sie haben die Möglichkeit, sich ganz konkret in Ihrer Situation Tipps bei der Umsetzung der Pflege zu holen und den Umgang mit Ihren Pflegehilfsmitteln zu üben.

Die Kosten für eine individuelle Schulung im häuslichen Umfeld übernimmt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen und somit für Sie kostenlos.

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Mein Angehöriger liegt noch im Krankenhaus,
wie soll es danach weitergehen?

Im Rahmen einer Überleitungspflege – Schulung beginnen wir bereits im Krankenhaus, stationären Kurzzeitpflege oder der Reha – Einrichtung mit Ihnen die pflegerische Versorgung in der häuslichen Umgebung zu planen und zu organisieren. Wir unterstützen Sie, nach Ihrem individuellen Hilfebedarf, bei allen Vorbereitungen der Pflegeumgebung in Ihrem Zuhause.

Bei beantragten oder anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekassen die Kosten der Überleitungspflege und ist somit für Sie kostenlos.

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Benötige ich einen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?
Was heißt das für mich?

Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld beziehen, müssen Sie in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3 müssen halbjährlich und Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 4 und 5 müssen vierteljährlich einen Beratungseinsatz nach §37.3 abrufen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, sowie Pflegebedürftige die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen können halbjährlich einen Beratungstermin abrufen.

Wir bieten Ihnen Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI und erinnern Sie auf Wunsch an Ihren Folgetermin. In diesen Terminen können wir Sie über weiterführende Schulungs- und Beratungsmöglichkeiten aufklären und bieten Ihnen Informationen zu Pflegekursen.

Die Vergütung der Beratungseinsätze übernimmt die Pflegekasse, somit entstehen Ihnen keine Kosten.

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Was benötige ich zur Beantragung eines Pflegegrades und was bedeutet „MDK-Begutachtung“?

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades oder der Beantragung einer Höherstufung Ihres Pflegegrades. In einem gemeinsamen Gespräch erarbeiten wir Ihre momentane Pflegebedürftigkeit und Unterstützen Sie und Ihre Angehörige bei Bewältigung aller Formulare.

Nach der Antragsstellung wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) mit Ihnen einen Begutachtungstermin vereinbaren. Wir bereiten Sie auf die MDK – Begutachtung vor und begleiten Sie während des Termines. Auch wenn es Notwendig sein sollte einen Widerspruch einzulegen, bieten wir Ihnen Unterstützung bei den Formalien.

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