Verschenken Sie keine Gelder, auf welche Sie Anspruch haben!
Wir übernehmen für Sie den verpflichtenden Beratungseinsatz (§37.3 SGB XI) bei bestehendem Pflegegrad KOSTENLOS!
Verschenken Sie keine Gelder, auf welche Sie Anspruch haben!
Wir übernehmen für Sie den verpflichtenden Beratungseinsatz (§37.3 SGB XI) bei bestehendem Pflegegrad KOSTENLOS!
Wir beraten kompetent, verständlich und mit viel Erfahrung aus der Praxis. Und wir begleiten Sie, wenn Sie möchten – auch über das Gespräch hinaus.
Persönliche Unterstützung mit Weitblick
Pflegeberatung ist mehr als nur ein Gespräch.
Sie ist ein vertrauensvoller Austausch auf Augenhöhe – zwischen Menschen, die pflegen, und Fachleuten, die unterstützen.
Eine gute Pflegeberatung…
Dabei geht es nicht nur um gesetzliche Pflichttermine –
sondern um echte Chancen:
Chancen auf mehr Entlastung. Mehr Überblick. Mehr Lebensqualität.
Erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Pflegeberatung
Wenn Sie Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine sogenannte Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Diese Beratung dient nicht nur der Kontrolle, sondern vor allem dazu:
Wichtig: Ohne diesen Nachweis kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Ja – mit Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht, aber ein Anspruch auf eine freiwillige Pflegeberatung. Diese kann sinnvoll sein, wenn:
Empfehlung: Gerade zu Beginn kann eine Pflegeberatung helfen, sich gut zurechtzufinden.
Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig – für Sie ist die Beratung kostenfrei.
Zugelassen sind:
Unser Tipp:
Ein erfahrener Pflegedienst ist oft besonders geeignet – denn dieser kennt nicht nur die Theorie, sondern auch die alltäglichen Herausforderungen in Familien.
Ja. Auch wenn bereits ein Pflegedienst Sie versorgt, bleibt die Beratung Pflicht, wenn Sie Pflegegeld beziehen. Sie dient als ergänzender Blick von außen und schützt Ihre Ansprüche.
Ja – in vielen Fällen sogar sehr sinnvoll. Ein neutraler Berater oder ein anderer Pflegedienst bringt einen neuen Blickwinkel ein und
kann:
So entsteht ein ehrliches, unabhängiges Bild Ihrer Versorgungssituation – und Sie erhalten neue Impulse für mögliche Verbesserungen.
Ein Pflegeberater besucht Sie zu Hause und:
Ziel: Sicherung des Pflegegeldes und Verbesserung Ihrer Versorgung.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag, der ab dem 1. Januar 2025 auf 131 € pro Monat erhöht wurde.
Verwendbar für:
Jahresbetrag: bis zu 1.572 € nutzbar – übertragbar bis 30. Juni des Folgejahres.
Erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Verhinderungspflege
Wenn Ihre Pflegeperson ausfällt, erhalten Sie ab Juli 2025 ein neues Pflegebudget:
Zum Beispiel:
Wir helfen beim Antrag bei Pflege- oder Krankenkasse.
Wenn Umbauten notwendig sind, um Pflege zu Hause zu ermöglichen:
Zum Beispiel:
Wir. Als erfahrener Pflegedienst beraten wir Sie:
Einfach, menschlich, kompetent.